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Anordnung
anordnung
die; -, -en: 1. das Anordnen (1), Gruppierung: eine übersichtliche A. vornehmen. 2. Verfügung: eine polizeiliche A.; eine einstweilige A. (Rechtsspr.; eine Entscheidung des Gerichts, die vorläufigen Rechtsschutz bezweckt); -en erlassen, treffen; jmds. -en nachkommen, befolgen; sich einer A. widersetzen; das geschah auf meine A., auf ärztliche A. (Veranlassung). |