Akkreditiv
Sachgebiet: |
Ökonomie |
| Wirtschaftsrecht Wirtschaftsaufsicht |
| Kapitalmarkt Börse Kapitalanlage |
| Finanz |
Grammatikangaben: |
Wortart: Substantiv |
| Geschlecht: sächlich |
| Flexion:
das Akkreditiv, des Akkreditivs, dem Akkreditiv, das Akkreditiv
die Akkreditive, der Akkreditive, den Akkreditiven, die Akkreditive
|
|
Pragmatikangaben: |
etym: lat.-franz. |
Relationen zu anderen Wörtern:
Links zu anderen Wörtern:
Akkreditiv
Grammatikangaben: |
Wortart: Substantiv |
| Geschlecht: sächlich |
| Flexion:
das Akkreditiv, des Akkreditivs, dem Akkreditiv, das Akkreditiv
die Akkreditive, der Akkreditive, den Akkreditiven, die Akkreditive
|
|
Links zu anderen Wörtern:
- Haupteintrag (Polysem):
Akkreditiv
- Teilwort von:
negotiierbares Akkreditiv,
avisiertes Akkreditiv,
übertragbares Akkreditiv,
eine Änderung des Akkreditiv,
unwiderrufliches Akkreditiv,
ein Akkreditiv eröffnen,
sofern das Akkreditiv nicht zulässt,
bestätigtes Akkreditiv,
gleiches Akkreditiv,
wenn das Akkreditiv vorsieht,
ein Akkreditiv ändern,
sofern das Akkreditiv nicht zuläßt,
credit ein Akkreditiv eröffnen,
im Akkreditiv aufgenommen ist,
widerrufliches Akkreditiv,
ein unwiderrufliches Akkreditiv bestätigen,
unbestätigtes Akkreditiv,
ein Akkreditiv erhalten
Akkreditiv
Grammatikangaben: |
Wortart: Substantiv |
| Geschlecht: sächlich |
| Flexion:
das Akkreditiv, des Akkreditivs, dem Akkreditiv, das Akkreditiv
die Akkreditive, der Akkreditive, den Akkreditiven, die Akkreditive
|
|
Links zu anderen Wörtern:
das; -s, -e:
1. (Dipl.) Beglaubigungsschreiben eines diplomatischen Vertreters, das dem Staatsoberhaupt des fremden Landes überreicht wird.
2. (Bankw.) Anweisung eines Kunden an seine Bank, auf seine Rechnung einem benannten Dritten einen bestimmten Betrag zur Verfügung zu stellen: ein A. stellen, eröffnen.