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zwingen

Morphologie: zwing|en
Grammatikangaben: Wortart: Verb
transitiv
lautet ab
Partizip II mit haben
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ZWINGEN

Morphologie: zwing|en
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[st. V.; hat] [mhd. zwingen, twingen, dwingen, ahd. twingen, dwingan, eigtl.= zusammendrücken, -pressen, einengen]:

1. a) durch Drohung, Anwendung von Gewalt o.Ä. dazu veranlassen, etw. zu tun; zu etw. bringen; nötigen: jmdn. z., etw. zu tun; jmdn. zu einem Geständnis, zum Rücktritt z.; das Flugzeug wurde zum Landen gezwungen; du musst nicht gehen, es zwingt dich niemand; b) [z. + sich] sich mit großer Selbstüberwindung dazu bringen, etw. zu tun; sich sehr zu etw. überwinden: du