zulassen
Morphologie:
| zu|lass|en |
Grammatikangaben: |
Wortart: Verb |
| transitiv |
| lautet ab |
| Partizip II mit haben |
| Präfix: zu |
|
Relationen zu anderen Wörtern:
- Synonyme:
akkreditieren,
anerkennen,
anmelden,
beglaubigen,
dulden,
erlauben,
freigeben,
gestatten,
legalisieren,
respektieren,
tolerieren,
zugeben
- ist Synonym von:
akzeptieren,
aufnehmen,
beglaubigen,
beistimmen,
bejahen,
billigen,
dafür,
dulden,
einräumen,
erlauben,
freigeben,
genehmigen,
geschehen,
gewähren,
legitimieren,
nachgeben,
recht,
sanktionieren,
tolerieren,
willfahren,
würdigen,
zugeben
- wird referenziert von:
berechtigen,
billigen,
dulden
Links zu anderen Wörtern:
- Grundform:
zulassen
- Antonym von:
Nichtzulassen
- Teilwort von:
Ausnahmen zulassen,
wieder zulassen,
zulassen zu,
Revision zulassen,
keinen Zweifel zulassen,
zulassen in,
wenn es die Umstände zulassen,
eine Revision zulassen,
keinen Widerspruch zulassen,
Klage zulassen,
Zweifel zulassen,
als Anwalt zulassen,
an der Börse zulassen,
eine Lösung zulassen,
eine Auslegung zulassen,
Aufschub der Zahlung zulassen,
keine Abweichung zulassen,
Preisschwankungen zulassen,
zur Universität zulassen,
eine Fehlerrate zulassen,
keine Diskussion zulassen,
jemanden zur Teilnahme zulassen,
zwei Portionen je Person zulassen,
eine Klage zulassen,
zur Gnade zulassen,
keine Wahl zulassen,
zu einer Vorlesung zulassen,
kein Argument zulassen,
Zahlungsaufschub zulassen,
stillschweigend zulassen,
Person zulassen,
zur Notierung zulassen,
keinen Verzug zulassen
- -ung-Form von:
Zulassung
- Form(en):
zugelassen,
zulassen,
zuzulassen,
zuläßt,
zugelassenen,
zulässt,
zugelassene,
zuließ,
zulasse,
zuließen,
zugelassener,
zuließe,
zugelassenes,
zugelassenem,
zuzulassenden,
zulassenden,
zulassende,
zulasssen,
zuliess,
zulassend,
zulassendes,
zuzulassende,
zuließet,
zulasst,
zulassender,
zulassest,
zuließest,
zuließt,
zulasset,
zuzulassender
[st. V.; hat] [mhd. = gestatten, erlauben]:
1. nichts unternehmen, um etw. Bestimmtes zu verhindern; geschehen lassen; dulden (1 a); tolerieren: wie konntest du z., dass die Kinder auf der Straße spielen!; so etwas würde sie niemals z.
2. jmdm. zu etw. Zugang gewähren; jmdm. zur Ausübung von etw., zu einem bestimmten Zweck, für eine bestimmte Betätigung o.Ä. die amtliche Erlaubnis erteilen: jmdn. als Prozessbeobachter, für das/zum Studium, zur Teilnahme an etw. z.; einen