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zufallen

Morphologie: zu|fall|e|n
Grammatikangaben: Wortart: Verb
intransitiv
lautet ab
Partizip II mit sein
Präfix: zu
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[st. V.; ist] [2a: mhd. zuovallen]:

1. sich [mit einem Schlage] von selbst schließen: die Tür fiel krachend zu; ihr fallen [vor Müdigkeit] die Augen zu.

2. a) (ohne eigenes Dazutun, durch glückliche Umstände) zuteil werden, gegeben, geschenkt, vererbt werden: das Vermögen fällt der Tochter des Verstorbenen, dem Staat zu; der erste Preis ist dem Finnen zugefallen; ihm fällt alles [nur so] zu (er ist, ohne sich anstrengen zu müssen, stets erfolgreich); b) zugeteilt, zugewi