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walten

Morphologie: walt|en
Grammatikangaben: Wortart: Verb
transitiv
intransitiv
lautet nicht ab
Partizip II mit haben
Pragmatikangaben: gebr: geh.
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[sw. V.; hat] [mhd. walten, ahd. waltan, eigtl.= stark sein, beherrschen] (geh.): a) (veraltend) gebieten, zu bestimmen haben, das Regiment führen: ein König waltet über das Land; im Haus waltete die Mutter; b) als wirkende Kraft o.Ä. vorhanden sein, herrschen: in diesem Haus waltet ein guter Geist, Frieden, Harmonie; über dieser Sache waltet ein Unstern; hier haben rohe Kräfte gewaltet (sind rohe Kräfte am Werk gewesen); Gnade, Milde, Vernunft, Vorsicht w. lassen (seinem Handeln zugrunde