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vollziehen

Morphologie: voll|zieh|en
Grammatikangaben: Wortart: Verb
Partizip II mit haben
transitiv
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Vollziehen

Morphologie: voll|zieh|en
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[unr. V.; hat] [mhd. vollziehen, ahd. follaziohan]:

1. a) verwirklichen, in die Tat umsetzen, ausführen: eine [Amts]handlung v.; eine Trennung v.; die Unterschrift v. (leisten); mit der standesamtlichen Trauung ist die Ehe rechtlich vollzogen (ist sie rechtsgültig); b) die Anweisungen, Erfordernisse o.Ä., die den Inhalt von etw. ausmachen, erfüllen, verwirklichen: einen Auftrag, Befehl v.; [an jmdm.] ein Urteil v. (Rechtsspr.; vollstrecken); die vollziehende Gewalt (Exekutive).
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