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vollstrecken

Morphologie: voll|streck|en
Grammatikangaben: Wortart: Verb
transitiv
lautet nicht ab
Partizip II mit haben
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[sw. V.; hat] [eigtl.= bis zu Ende strecken, dann: (zeitlich) verlängern, ausdehnen]:

1. a) (Rechtsspr.) (einen Rechtsanspruch, eine gerichtliche Entscheidung o.Ä.) verwirklichen, vollziehen: [an jmdm.] ein Urteil, eine Strafe v.; ein Testament v.; die vollstreckende Gewalt (Exekutive); b) [v. + sich] (selten) sich vollziehen.

2. (Sport Jargon) ausführen u. dabei ein Tor erzielen, mit einem Tor abschließen: einen Strafstoß v.; [auch o. Akk.-Obj.:] er vollstreckte blitzschnel