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verurteilen

Morphologie: ver|urteil|en
Grammatikangaben: Wortart: Verb
transitiv
lautet nicht ab
Partizip II mit haben
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[sw. V.; hat] [mhd. verurteilen]:

1. durch Gerichtsbeschluss mit einer bestimmten Strafe belegen: jmdn. zu einer Haftstrafe, zu Gefängnis, zu 4Monaten [Gefängnis] v.; sie wurde zum Tode verurteilt; [auch o. Präp.-Obj.:] die Angeklagte ist rechtskräftig verurteilt worden; Ü er war zum Schweigen verurteilt (musste schweigen); etw. ist zur Bedeutungslosigkeit verurteilt (kann sich nicht entfalten).

2. jmdn., etw. sehr kritisch beurteilen, vollständig ablehnen: ein Verhalten, e