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vertagen

Morphologie: ver|tag|e|n
Grammatikangaben: Wortart: Verb
transitiv
lautet nicht ab
Partizip II mit haben
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[sw. V.; hat] [mhd. vertagen]:

1. auf einen späteren Tag verschieben; aufschieben: eine Sitzung, Verhandlung v.; die Entscheidung wurde [auf unbestimmte Zeit, auf später, bis auf weiteres] vertagt.

2. [v. + sich] eine Sitzung o.Ä. ergebnislos abbrechen u. eine weitere Sitzung zu einem späteren Zeitpunkt ansetzen: das Gericht vertagte sich [auf nächsten Freitag].