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Verschulden

Sachgebiet: Jura
Schuldrecht
Morphologie: ver|schuld|en
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[sw. V.] [mhd. verschulden, ahd. farskuldan]:

1. die Schuld für etw. tragen [hat]: einen Unfall, den Tod der Ehefrau v.; sie hat ihr Unglück selbst verschuldet; (Sport:) einen Freistoß v.; [subst.:] das ist durch [mein] eigenes, ohne mein Verschulden passiert; sie trifft kein V.

2. a) in Schulden geraten [ist]: durch einen aufwendigen Lebensstil v.; [meist im

2.Part.:] eine völlig, bis über die Ohren verschuldete Firma; an jmdn., bei einer Bank verschuldet sein; b) [