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verkrachen

Morphologie: ver|krach|en
Grammatikangaben: Wortart: Verb
Partizip II mit haben
reflexiv
intransitiv
lautet nicht ab
Pragmatikangaben: gebr: ugs.
Relationen zu anderen Wörtern: Links zu anderen Wörtern:




[sw. V.] (ugs.):

1. [v. + sich] sich mit jmdm. entzweien [hat]: sich mit seinem Vater v.; die beiden haben sich verkracht; er ist mit seiner Freundin verkracht.

2. (in Bezug auf ein Unternehmen o.Ä.) zusammenbrechen [ist]: der Konzern verkrachte; [oft im

2. Part.:] ein verkrachter (gescheiterter) Jurist; er ist eine verkrachte Existenz.