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verhandeln

Sachgebiet: Ökonomie
Morphologie: ver|hand|el|n
Grammatikangaben: Wortart: Verb
intransitiv
transitiv
lautet nicht ab
Partizip II mit haben
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[sw. V.; hat] [2: mhd. verhandeln]:

1. a) etw. eingehend erörtern, besprechen, sich über etw., in einer bestimmten Angelegenheit eingehend beraten, um zu einer Klärung, Einigung zu kommen: über, (selten:) um etw. v.; er hat über die Beilegung des Streits mit seinem Vertragspartner verhandelt; [auch mit Akk.-Obj.:] eine Sache noch v. müssen; b) vor Gericht, in einem Gerichtsverfahren behandeln [u. entscheiden]: einen Fall in dritter Instanz v.; gegen ihn wurde wegen Körperverletzun