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unterzeichnen

Morphologie: unter|zeichn|en
Grammatikangaben: Wortart: Verb
transitiv
lautet nicht ab
Partizip II mit haben
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[sw. V.; hat]:

1. dienstlich, in amtlichem Auftrag unterschreiben; mit seiner Unterschrift den Inhalt eines Schriftstücks bestätigen; signieren: ein Protokoll u.; einen Aufruf u.

2. [u. + sich] (veraltend) unterschreiben: er unterzeichnet sich als Regierender Bürgermeister.