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unterschlagen

Morphologie: unter|schlag|en
Grammatikangaben: Wortart: Verb
transitiv
lautet ab
Partizip II mit haben
Präfix: unter
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[st. V.; hat] [mhd. underslahen, eigtl.= etw. unter etw. stecken]:

1. (bes. Rechtsspr.) Gelder, Werte o.Ä., die jmdm. anvertraut sind, vorsätzlich nicht für den vom rechtmäßigen Eigentümer gewollten Zweck verwenden, sondern für sich behalten, verwenden: Geld, Briefe u.

2. etw. Wichtiges nicht mitteilen; jmdm. etw. Mitteilens-, Erwähnenswertes vorenthalten, verheimlichen: eine wichtige Nachricht, entscheidende Tatsachen u.