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unterordnen

Morphologie: unter|ordn|en
Grammatikangaben: Wortart: Verb
transitiv
lautet nicht ab
Partizip II mit haben
Präfix: unter
Relationen zu anderen Wörtern: Links zu anderen Wörtern:


Unterordnen

Morphologie: unter|ordn|en
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[sw. V.; hat]:

1. [u. + sich] sich in eine bestimmte Ordnung einfügen u. sich nach dem Willen, den Anweisungen o.Ä. eines anderen od. den Erfordernissen, Gegebenheiten richten: sich [anderen] nicht u. können; sie ordnet sich zu sehr seinen Wünschen unter.

2. etw. zugunsten einer anderen Sache zurückstellen: seine eigenen Interessen den Notwendigkeiten u.

3. [meist im

2. Part.] a) einem Weisungsbefugten, einer weisungsbefugten Institution unterstellen: jmdm.,