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unterliegen

Morphologie: unter|lieg|e|n
Grammatikangaben: Wortart: Verb
Partizip II mit sein
intransitiv
lautet ab
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[st. V.] [mhd. underligen, ahd. untarligan, eigtl.= als Besiegter unten liegen]:

1. besiegt werden [ist]: der Gegenkandidatin [bei der Wahl] u.; [mit] 1:2 u.; die unterlegene Mannschaft.

2. einer Sache unterworfen sein, von etw. bestimmt werden [hat]: starken Schwankungen u.; der Zensur u.; etw. unterliegt der Schweigepflicht; (verblasst:) einer Täuschung u. (sich täuschen; getäuscht werden).