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unbeugsam

Morphologie: un|beug|sam
Grammatikangaben: Wortart: Adjektiv
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[auch: '] Adj.: sich keinem fremden Willen beugend; sich nicht durch jmdn. in seiner Haltung beeinflussen lassend: ein -er Verfechter dieser Idee; er war ein Mann von -em Rechtssinn; u. an etw. festhalten.