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unbescholten

Morphologie: un|be|scholt|en
Grammatikangaben: Wortart: Adjektiv
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Unbescholten




Adj. [mhd. unbescholten, eigtl. negiertes adj.

2. Part. zu: beschelten, ahd. bisceltan = schmähend herabsetzen]: aufgrund eines einwandfreien Lebenswandels frei von öffentlichem, herabsetzendem Tadel; integer (1): es waren alles gut beleumdete und -e Leute; der bisher -e Angeklagte; ein -es (veraltet; unberührtes 1 c u. daher einen untadeligen Ruf genießendes) Mädchen.