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töten

Sachgebiet: Lexikologie
Morphologie: töt|en
Grammatikangaben: Wortart: Verb
Partizip II mit haben
transitiv
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[sw. V.; hat] [mhd. , ahd. toden, zu tot, also eigtl.= totmachen]:

1. a) den Tod von jmdm., etw. herbeiführen, verursachen, verschulden: jmdn. vorsätzlich, heimtückisch, durch Genickschuss, mit Gift t.; bei dem Unfall wurden drei Menschen getötet; [auch ohne Akk.-Obj.:] (bibl.:) du sollst nicht t.; b) [t.+ sich] Selbstmord begehen.

2. (ugs.) bewirken, dass etw. zerstört, vernichtet wird: Bakterien t.; den Nerv eines Zahns t.; die Kippe t. (ausdrücken); Ü Gefühle t.; die Z