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stempeln

Morphologie: stemp|el|n
Grammatikangaben: Wortart: Verb
Partizip II mit haben
lautet nicht ab
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[sw. V.; hat] [mniederd. stempeln; 5: seit etwa 1930, eigtl. = aufgrund eines amtl. Stempels Arbeitslosenunterstützung beziehen]:

1. etw. mit einem Stempel (2) versehen, um es dadurch in bestimmter Weise zu kennzeichnen, für gültig od. ungültig zu erklären: Briefe s.; die Briefmarken sind gestempelt (durch einen Poststempel entwertet).

2. durch Aufdruck eines Stempels (1) hervorbringen, erscheinen lassen: Name und Anschrift auf den Briefumschlag s.

3. mit einem Stemp