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[st. V.; hat] [13: mhd. vor-, vürtragen, ahd. furitragan]:

1. (ugs.) nach vorn tragen: die Hefte zum Lehrer v.; Ü einen Angriff/eine Attacke v. (Milit.; angreifen).

2. (eine künstlerische, sportliche Darbietung) vor einem Publikum ausführen: ein Lied, eine Etüde auf dem Klavier v.; die Turnerin trug ihre Kür vor; ein Gedicht [auswendig] v. (rezitieren).

3. (bes. einem Vorgesetzten) einen Sachverhalt darlegen: [jmdm.] seine Wünsche, Forderungen, Beschwerden, Einwän