Befehl
der; -[e]s, -e [spätmhd. bevel(ch) = Übergabe; Obhut, zu mhd. bevelhen, befehlen]:
1. a) mündlich od. schriftlich gegebener Auftrag, der genau befolgt werden muss; Anordnung eines Vorgesetzten, einer höheren Instanz: ein strenger, geheimer B.; jmdm. einen B. geben; einen B. erlassen, befolgen; den B. zum Rückzug erteilen; den B. verweigern; etw. geschieht auf B.; R B. ist B. (einem Befehl muss unbedingt gehorcht werden); Ü sie gehorchte dem B. ihrer inneren Stimme; *zu B.! (Milit.;