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hört

Morphologie: hör|t
Grammatikangaben: Wortart: Verb
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HÖRt



der; -[e]s, -e [1: mhd., ahd. hort, eigtl. = Bedecktes, Verborgenes]:

1. (dichter.) Goldschatz: der H. der Nibelungen.

2. (geh.) a) Ort, Institution, Person, die einem Bedürftigen, Schwachen od. einem geistigen Gut o.Ä. einen besonderen Schutz gewährt: die Kirche sollte ein H. der Bedrängten und Verfolgten sein; b) Stätte, an der etw. in besonderem Maße praktiziert wird: ein H. des Lasters.

3. Kinderhort.