freien
Morphologie:
| frei|en |
Grammatikangaben: |
Wortart: Verb |
| Wortart: Adjektiv |
| Partizip II mit haben |
| lautet nicht ab |
| transitiv |
| Stammform: frei |
|
Relationen zu anderen Wörtern:
Links zu anderen Wörtern:
- falls negativ bewertet
halbfreien,
Halbfreien
- Grundform:
frei,
freien
- Teilwort von:
auf freien Fuß,
freien Lauf,
aus freien Stücken,
auf dem freien Markt,
freien Lauf lassen,
zur freien Verfügung,
auf freien Fuß setzen,
auf freien Fuss,
System der freien Marktwirtschaft,
im freien Verkehr,
Hindernisse für den freien Handel,
freien Lauf haben,
Preis auf dem freien Markt,
Besetzung einer freien Stelle,
Modell der freien Wirtschaft,
Prozentsatz der freien Hotelbetten,
verhandlungen ihren freien Lauf lassen,
Geschäft auf dem freien Markt,
der Zunge freien Lauf lassen,
Verfügbarkeit von freien Stellen,
gegen Kaution auf freien Fuß setzen,
Beschränkung des freien Handels,
der Entwicklung ihren freien Lauf lassen,
Sitze im freien,
Kurs am freien Markt,
Abenteuer an der freien Luft,
Prozentsatz des freien Wohnraums,
Gewinnmitnahme durch die freien Händler,
freien Einblick erwerben,
Vorrat an freien Arbeitskräften,
Preis im freien Verkehr,
der Lustigkeit freien Lauf lassen,
Masse der freien Arbeitskräfte,
freien um,
Anteil der freien Stellen,
Recht des freien Zugangs,
Grundbesitz im freien Eigentum,
Preisbildung im freien Markt,
seinem Schmerz freien Lauf lassen,
Ereignissen ihren freien Lauf lassen,
der Wut freien Lauf lassen,
Transaktionen am freien Markt,
fängt den Teufel im freien Feld,
Beschränkung der freien Bewegung,
den Gefühlen freien Lauf lassen,
Sie lässt ihrer Fantasie freien Lauf.
- -ung-Form von:
Freiung,
freiung
- Form(en):
frei,
freien,
freie,
freit,
gefreit,
freite,
frie,
freiten,
freist,
freiet,
freiest,
freitest,
freitet,
freiend
[sw.V.; hat] [aus dem Niederd., Md. [ mniederd. vrien, entw. [ asächs. friehon= lieben od. zu: fri= Frau (von vornehmer Herkunft), eigtl.= die Liebe] (veraltet):
1. heiraten, mit jmdm. eine Ehe schließen; Spr jung gefreit hat nie gereut.
2. [für einen andern] einer weiblichen Person einen Heiratsantrag machen, um sie werben, um ihre Hand bitten.