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büßen

Morphologie: büß|en
Grammatikangaben: Wortart: Verb
intransitiv
Partizip II mit haben
lautet nicht ab
transitiv
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[sw.V.; hat] [mhd. ü= bessern, wieder gutmachen, ahd. = [ver]bessern, wieder gutmachen; vgl. Buße]:

1. a) (Rel.) durch selbst gewählte od. auferlegte Bußübungen von einer Schuld o.Ä. wieder frei werden: seine Sünden b.; b) für eine Schuld etw. als Strafe erleiden, auf sich nehmen [müssen]: eine Tat b.; das sollst du [mir] b.!; er büßte seinen Leichtsinn (bezahlte ihn) mit dem Leben.

2. (schweiz. Rechtsspr.) mit einer Geldstrafe belegen: man hat ihn mit einer hohen Stra