Bewährung
Beschreibung:
| bedingter Straferlaß |
Sachgebiet: |
Jura |
| unbekannt |
| Angewandte Psychologie Psychohygiene |
| Zustände |
Morphologie:
| be|währ|ung |
Grammatikangaben: |
Wortart: Substantiv |
| Geschlecht: weiblich |
| Flexion:
die Bewährung, der Bewährung, der Bewährung, die Bewährung
die Bewährungen, der Bewährungen, den Bewährungen, die Bewährungen
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Relationen zu anderen Wörtern:
Links zu anderen Wörtern:
die; -, -en: a) das Sichbewähren: eine Möglichkeit zur B. erhalten; b) (Rechtsspr.) das Sichbewähren eines Verurteilten durch die Erfüllung der Voraussetzungen für einen im Urteil vorgesehenen Straferlass während einer vom Gericht festgesetzten Bewährungsfrist: die Strafe wurde zur B. ausgesetzt; der Angeklagte wurde zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren mit Bewährung (Strafaussetzung zur Bewährung) verurteilt.