befangen
| Morphologie: | be|fang|en | 
| Grammatikangaben: | Wortart: Adjektiv | 
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Relationen zu anderen Wörtern:
- Synonyme:  
angstbebend, 
angsterfüllt, 
angstschlotternd, 
angstverzerrt, 
angstvoll, 
argwöhnisch, 
aufgeregt, 
bang, 
beklommen, 
besorgt, 
betroffen, 
bänglich, 
einseitig, 
gehemmt, 
parteigebunden, 
parteiisch, 
parteilich, 
scheu, 
schreckhaft, 
schüchtern, 
subjektiv, 
ungerecht, 
unsachlich, 
verschreckt, 
verschüchtert, 
verängstigt, 
vorbelastet, 
voreingenommen, 
zag, 
zaghaft, 
zähneklappernd, 
ängstlich
- vergleiche:  
gehemmt, 
scheu, 
schuechtern, 
schüchtern, 
verlegen, 
voreingenommen, 
ängstlich
- ist Synonym von:  
angstvoll, 
beklommen, 
besorgt, 
betreten, 
blockiert, 
feige, 
furchtsam, 
gefärbt, 
gehemmt, 
gezwungen, 
intolerant, 
kleinlaut, 
kleinmütig, 
memmenhaft, 
mutlos, 
parteiisch, 
schamrot, 
scheu, 
schreckhaft, 
schüchtern, 
schüchtern, 
tendenziös, 
unaufgeschlossen, 
unfrei, 
unmännlich, 
unsicher, 
verängstigt, 
verklemmt, 
verkrampft, 
verlegen, 
voreingenommen, 
vorgefaßt, 
vorgefertigt, 
zaghaft, 
zaudernd, 
zittrig, 
zurückhaltend
- wird referenziert von:  
schüchtern, 
voreingenommen
Links zu anderen Wörtern:
- Grundform:  
befangen
- -heit/-keit-Form von:  
Befangenheit
- Teilwort von:  
befangen sein, 
von falscher Scham befangen, 
in Gedanken befangen
- Synonym von:  
voreingenommen
- Form(en):  
befangen, 
befangenen, 
befangene, 
befangener, 
befangenes, 
befängt, 
befing, 
befingen, 
befangeneren, 
befangenem, 
befangenerer, 
befangenstem, 
befinget, 
befangenster, 
befingt, 
befangenere, 
befangest, 
befangt, 
befange, 
befangeneres, 
befinge, 
befangend, 
befangenste, 
befingest, 
befangensten, 
befingst, 
befangenstes, 
befängst, 
befangenerem, 
befanget
 
Adj. [eigtl. 
2.Part. von veraltet befangen, mhd. bevahen, ahd. bifahan = umfassen, einengen; schon mhd. bevangen, bevan = in etw. verwickelt, unfrei]: 
1. nicht frei u. natürlich, sondern durch etw. in Verlegenheit, Verwirrung gebracht u. daher gehemmt: ein -es junges Mädchen; in Gesellschaft ist er immer sehr b. 
2. (bes. Rechtsspr.) voreingenommen, parteiisch: jmdn. für b. erklären; einen Richter als b. ablehnen. 
3. *in etw. b. sein (geh.; von etw. stark besti