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schuldig

Morphologie: schuld|ig
Grammatikangaben: Wortart: Adjektiv
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SCHULDIG

Morphologie: schuld|ig
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Adj. [mhd. schuldec, ahd. sculdig]:

1. (an etw.) [die] Schuld tragend, in Bezug auf jmdn., etw. Schuld auf sich geladen habend: die -e Person; der Angeklagte ist [des Mordes] s.; sie hat sich des Betruges s. gemacht (geh.; hat einen Betrug begangen); sie ist an dem Unglück s. (schuld); sich s. fühlen, bekennen; jmdn. für s. erklären, befinden; auf s. plädieren (Rechtsspr.; die Schuldigsprechung beantragen); auf s. erkennen (Rechtsspr.; einen Schuldspruch fällen); *jmdn. s. sprechen