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sanktionieren

Morphologie: sankt|i|on|ier|en
Grammatikangaben: Wortart: Verb
Partizip II mit haben
lautet nicht ab
transitiv
Pragmatikangaben: etym: lat.
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Sanktionieren

Morphologie: sankt|i|on|ier|en



[sw. V.; hat] [frz. sanctionner, zu: sanction, Sanktion]:

1. a) (bildungsspr.) [öffentlich, als Autorität] billigen, gutheißen [u. dadurch legitimieren]: Umweltzerstörungen aus ökonomischen Motiven s.; b) (Rechtsspr.) einer Sache Gesetzeskraft verleihen, ein Gesetz bestätigen: das Parlament hat den Gesetzentwurf sanktioniert; durch den Friedensvertrag wurde die Annexion sanktioniert (auf eine rechtliche Grundlage gestellt).

2. a) (Soziol.) mit Sanktionen (2 b) belegen: die