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rufen

Morphologie: ruf|en
Grammatikangaben: Wortart: Verb
Partizip II mit haben
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[st. V.; hat] [mhd. ruofen, ahd. (h)ruofan, wahrsch. lautm.]:

1. a) sich durch einen Ruf (1) bemerkbar machen: laut, mit kräftiger Stimme, aus Leibeskräften, wiederholt, lange r.; ruft da nicht jemand?; b) einen Ruf (2 a) ertönen lassen: im Wald ruft der Kuckuck, ein Käuzchen.

2. [r. + sich] durch [längeres] Rufen (1 a) in einen bestimmten Zustand geraten: sich heiser r.

3. mit lauter Stimme äußern, ausrufen: etw. [aus dem Fenster] r.; Hilfe, Hurra/(auch:) hurra r.