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rekurrieren

Morphologie: re|kurr|ier|e|n
Grammatikangaben: Wortart: Verb
intransitiv
lautet nicht ab
Partizip II mit haben
Pragmatikangaben: etym: lat.
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[sw. V.; hat] [(frz. recourir [) lat. recurrere, eigtl.= zurücklaufen]:

1. (bildungsspr.) auf etw. früher Erkanntes, Gesagtes o.Ä. zurückgehen, Bezug nehmen [u. daran anknüpfen]: auf einen theoretischen Ansatz, auf die ursprüngliche Bedeutung eines Wortes r.

2. (Rechtsspr. österr., schweiz., sonst veraltet) Rekurs (2) einlegen: gegen eine Verfügung, einen Beschluss r.