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rauben

Beschreibung: gewaltsam entwenden
Sachgebiet: Bergbau
Morphologie: raub|en
Grammatikangaben: Wortart: Verb
transitiv
lautet nicht ab
Partizip II mit haben
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[sw. V.; hat] [mhd. rouben, ahd. roubon= entreißen; verheeren]:

1. a) (Eigentum eines anderen) widerrechtlich u. unter Anwendung od. Androhung von Gewalt in seinen Besitz bringen: Geld, Schmuck aus der Kassette r.; jmdm. alle Wertsachen r.; ein Kind r. (entführen); [in Verbindung mit einem anderen Verb auch ohne Akk.-Obj.:] sie raubten und plünderten; Ü er raubte ihr einen Kuss (geh. scherzh.; küsste sie gegen ihren Willen); b) als Beute forttragen: der Wolf hat ein Schaf geraubt. <