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prahlen

Morphologie: prahl|en
Grammatikangaben: Wortart: Verb
intransitiv
lautet nicht ab
Partizip II mit haben
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[sw. V.; hat] [urspr. wahrsch.= brüllen, schreien, lärmen; lautm.]: a) sich wirklicher od. vermeintlicher Vorzüge o.Ä. übermäßig od. übertreibend rühmen, sie hervorhebend erwähnen: gern p.; mit seinem Auto, seinen [technischen] Kenntnissen p.; das ist geprahlt (ugs.; viel zu günstig dargestellt); b) prahlend (a) sagen, äußern.