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obliegen

Morphologie: ob|lieg|en
Grammatikangaben: Wortart: Verb
Partizip II mit haben
intransitiv
lautet ab
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[auch: '] [st. V.; liegt ob/(auch:) obliegt, lag ob/(auch:) oblag, hat obgelegen/(auch:) oblegen, obzuliegen/ (auch:) zu obliegen] [mhd. obe ligen, ahd. oba ligan= oben liegen, überwinden]: a) (geh.) jmdm. als Pflicht, Aufgabe zufallen: die Beweislast liegt dem Kläger ob/obliegt dem Kläger; die Pflichten hatten ihr obgelegen/(auch:) oblegen; [unpers.:] es obliegt ihm, dies zu tun; b) (veraltet) sich einer Sache, Aufgabe widmen, sich mit einer Sache eingehend beschäftigen: sie lagen dem Spiel