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nachweißen

Morphologie: nach|weiß|en
Grammatikangaben: Wortart: Verb
Partizip II mit haben
Präfix: nach
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[st.V.; hat]:

1. den Nachweis für etw. erbringen; die Richtigkeit, das Vorhandensein von etw. eindeutig feststellen: etw. streng wissenschaftlich n.; jmdm. einen Fehler n. (nachweisen, dass er einen Fehler begangen hat).

2. (Amtsspr.) jmdm. etw., was man ihm vermittelt, angeben u. ihn mit den entsprechenden Informationen darüber versehen: jmdm. eine Arbeitsstelle n.