letztinstanzlich
Morphologie:
| letzt|in|stanz|lich |
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Letztinstanzlich
Morphologie:
| letzt|in|stanz|lich |
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Adj. (Papierdt.): a) von der letzten Instanz ausgehend, verfügt: ein -es Urteil; b) [bei einem gerichtlichen Verfahren] als letzte Instanz fungierend: -e Schiedsstellen.