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leihen

Morphologie: leih|en
Grammatikangaben: Wortart: Verb
Partizip II mit haben
lautet ab
transitiv
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[st.V.; hat] [mhd. lihen, ahd. lihan= (zurück-, übrig) lassen]:

1. (gegen das Versprechen der Rückgabe) vorübergehend aus seinem Besitz zur Verfügung stellen; ausleihen (2): jmdm. ein Buch, den Staubsauger, sein Auto l.; kannst du mir [bis morgen] zwanzig Mark l.?; er hat ihm das Geld mit, zu 5% Zinsen geliehen; [auch ohne Obj.:] er leiht nicht gerne (verleiht nicht gerne etwas).

2. sich (gegen das Versprechen der Rückgabe) etw. aus dem Besitz od. dem Verfügungsrecht eines