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legitimieren

Morphologie: legitim|ier|en
legitim|ier|e|n
Grammatikangaben: Wortart: Verb
Partizip II mit haben
lautet nicht ab
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Legitimieren

Morphologie: legitim|ier|e|n



[sw.V.; hat] [mlat. legitimare = (ein nicht eheliches Kind rechtlich) anerkennen] (bildungsspr.):

1. a) für legitim (1 a) erklären, als rechtmäßig anerkennen: ein Vorgehen, ein Verhalten nachträglich l.; b) mit einem bestimmten Recht, einer Vollmacht ausstatten: wer hat Sie legitimiert, in unserem Namen zu handeln?

2. [l.+ sich] sich ausweisen (2): können Sie sich l.?; er legitimierte sich als der Eigentümer des Autos.

3. für legitim (1 b) erklären.

4. be