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konfiszieren

Morphologie: kon|fisz|ier|en
Grammatikangaben: Wortart: Verb
Partizip II mit haben
lautet nicht ab
transitiv
Pragmatikangaben: etym: lat.
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[sw.V.; hat] [lat. confiscare = in der Kasse aufbewahren, zu: fiscus, Fiskus] (bes. Rechtsspr.): gerichtlich, von Staats wegen einziehen, beschlagnahmen: jmds. Vermögen, gestohlene Waren k.; die Bücher wurden von der Polizei konfisziert.