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Morphologie: komm|ent|ier|en
Grammatikangaben: Wortart: Verb
Partizip II mit haben
lautet nicht ab
transitiv
Pragmatikangaben: etym: lat.
Relationen zu anderen Wörtern: Links zu anderen Wörtern:




[sw.V.; hat] [lat. commentari= überdenken, erläutern, auslegen]:

1. ein Druckwerk (z.B. einen Gesetzestext, eine wissenschaftliche Abhandlung o.Ä.) mit erläuternden u. kritischen Anmerkungen versehen: ein Gesetz, einen Paragraphen k.

2. zu Tagesereignissen (in Presse, Rundfunk, Fernsehen) kritisch Stellung nehmen: die Regierungserklärung wurde unterschiedlich kommentiert.

3. (ugs.) persönliche Anmerkungen zu etwas machen: sie pflegte alles und jedes auf ihre Art zu