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klären

Morphologie: klär|en
Grammatikangaben: Wortart: Verb
reflexiv
Partizip II mit haben
lautet nicht ab
transitiv
intransitiv
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klären

Grammatikangaben: Wortart: Verb
Partizip II mit haben
lautet nicht ab
intransitiv
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Grammatikangaben: Wortart: Verb
Partizip II mit haben
Partizip II mit sein
lautet nicht ab
transitiv
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[sw.V.; hat] [mhd. kl?ren]:

1. a) durch Untersuchungen o.Ä. feststellen, wie etw. bis dahin Ungeklärtes sich wirklich verhält: eine Frage, einen Tatbestand k.; die Unfallursache muss noch geklärt werden; b) [k.+ sich] klar werden; sich herausstellen, wie etw., was bisher nicht klar, deutlich war, ist: die strittigen Fragen haben sich geklärt; schließlich hat sich alles doch noch geklärt; die Trainerfrage wird sich bald k. (es wird sich bald herausstellen, wer Trainer wird).