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kapitulieren

Morphologie: kapitul|ier|en
Grammatikangaben: Wortart: Verb
Partizip II mit haben
lautet nicht ab
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[sw.V.; hat] [frz. capituler, eigtl.= bezüglich eines Vertrages verhandeln [ mlat. capitulare= verhandeln, zu: capitulum= Vertrag, Beschluss, Artikel, zu lat. capitulum, Kapitel]:

1. sich dem Feind ergeben; sich für besiegt erklären: die Armee, das Land hat kapituliert.

2. (angesichts einer Sache) resignierend aufgeben, nachgeben, die Waffen strecken: vor einer Aufgabe, vor Schwierigkeiten k.

3. (veraltet) eine Kapitulation (3) abschließen.