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inkriminieren

Morphologie: in|krimin|ier|en
Grammatikangaben: Wortart: Verb
Partizip II mit haben
lautet nicht ab
transitiv
Pragmatikangaben: etym: lat.
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[sw.V.; hat] [spätlat. incriminare, zu lat. crimen= Beschuldigung, Vergehen] (bes. Rechtsspr.): [eines Verbrechens, Vergehens, Verstoßes] beschuldigen, anschuldigen.