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holpern

Morphologie: holp|er|n
Grammatikangaben: Wortart: Verb
Partizip II mit haben
Partizip II mit sein
lautet nicht ab
intransitiv
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[sw.V.] [frühnhd., H. u., viell. lautm.]:

1. a) auf unebenem, steinigem o.ä. Untergrund mit rüttelnden Bewegungen fahren, sich fortbewegen [ist]: der Karren ist durch die Straßen geholpert; b) infolge ungleichmäßiger Bewegung auf unebenem, steinigem o.ä. Untergrund schüttern, wackeln [hat]: der Wagen hat sehr geholpert; c) (selten) ungleichmäßig, stolpernd [u. strauchelnd] gehen, sich fortbewegen [ist]: sie holperten und stolperten.

2. (in Bezug auf die Art des Lesens,