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hiernach

Morphologie: hier|nach
Grammatikangaben: Wortart: Adverb
Relationen zu anderen Wörtern: Links zu anderen Wörtern:




[auch: ', mit bes. Nachdruck: '] Adv. [aus hier u. nach]:

1. der soeben erwähnten Sache, Angelegenheit o.Ä. entsprechend: h. kann man sich richten.

2. der soeben erwähnten Sache, Angelegenheit o.Ä. zufolge; demnach: ich habe den Untersuchungsbericht gelesen; h. wäre der Angeklagte schuldig.

3. nach der soeben erwähnten Sache, dem soeben erwähnten Vorgang o.Ä.; im Anschluss an das soeben Erwähnte; hierauf.