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gutmachen

Morphologie: gut|mach|en
Grammatikangaben: Wortart: Verb
Partizip II mit haben
lautet nicht ab
transitiv
Präfix: gut
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[sw.V.; hat]:

1. a) ein Unrecht, einen Fehler wieder so gut wie möglich in Ordnung bringen: ein Versäumnis, einen Schaden, eine Unhöflichkeit g.; er hat viel an ihr gutzumachen (hat ihr großes Unrecht getan); b) sich für etw. erkenntlich zeigen, revanchieren: Sie haben mir so oft geholfen, ich weiß gar nicht, wie ich das wieder g. soll.

2. für sich einen Überschuss erzielen: er hat bei dem Geschäft 50 Mark gutgemacht.