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Grenzen

Sachgebiet: Jura
Nachname
Morphologie: grenz|en
Grammatikangaben: Wortart: Eigenname
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GrEnZeN



[sw.V.; hat; unpers.] [mhd. grenizen= abgrenzen]:

1. eine gemeinsame Grenze mit etw. haben; benachbart sein: die Felder grenzen an die Autobahn; Deutschland grenzt an Österreich.

2. einer Sache nahe kommen, ihr sehr ähnlich, verwandt sein: ihre Theorien grenzen an Verfolgungwahn; das grenzt an Zauberei!; eine an Geiz grenzende Sparsamkeit.