gewiss
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- Grundform:
gewiss
- -heit/-keit-Form von:
Gewissheit,
gewissheit
- neue Rechtschreibung von:
gewiß
- Teilwort von:
gewiss nicht,
ganz gewiss,
gewiss nicht zufriedenstellend,
für gewiss halten
- Form(en):
gewisse,
gewissen,
gewiss,
gewisser,
gewisses,
gewissem,
gewissesten,
gewisseste,
gewissere,
gewisseren,
gewissestes,
gewisserem,
gewisserer,
gewissestem,
gewissester,
gewisseres
[mhd. gewis, ahd. giwis, eigtl.= das, was (sicher) gewusst wird, urspr.
2.Part. des wissen zugrunde liegenden Verbs]: I. Adj.
1. a) nicht genau bestimmbar; nicht näher bezeichnet [aber doch dem andern bekannt]: ein -er Herr Krause; ein -er Jemand; von einem -en Alter an; die Einstellung -er national gesinnter Kreise; b) von nicht sehr großem Ausmaß o.Ä., aber doch ein Mindestmaß einhaltend: eine -e Ähnlichkeit; aus einer -en Distanz; bis zu einem -en Grade.
2. ohne