gerichtlich
Morphologie:
| ge|richt|lich |
Grammatikangaben: |
Wortart: Adjektiv |
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Relationen zu anderen Wörtern:
Links zu anderen Wörtern:
- falls positiv bewertet
Obergerichtlich
- Synonym von:
forensisch
- Grundform:
gerichtlich
- Teilwort von:
gerichtlich vorgehen,
gerichtlich bescheinigen,
Streit gerichtlich entscheiden,
gerichtlich beglaubigen,
gerichtlich verfolgbar,
gerichtlich erkennen daß,
gerichtlich ernannter Sachverständiger,
gerichtlich zugestehen,
gerichtlich verfügen,
gerichtlich anerkennen,
jemanden gerichtlich für bankrott erklären,
gerichtlich erkennen über,
gerichtlich zuteilen,
gerichtlich entscheiden,
gerichtlich befinden,
gerichtlich in einer Sache entscheiden,
eine Streitfrage gerichtlich entscheiden,
gerichtlich übertragen,
gerichtlich erkennen,
gerichtlich vorgehen gegen,
gegen jemanden gerichtlich vorgehen,
jemanden gerichtlich for bankrott erklären
- Form(en):
gerichtlich,
gerichtlichen,
gerichtliche,
gerichtlicher,
gerichtliches,
gerichtlichem
- Abkürzung:
ger
- -lich-Form zu:
Gericht
GERICHTLICH
Adj.:
1. das 1Gericht betreffend, zu ihm gehörend: -e Zuständigkeit; -e (forensische) Psychologie; -e Polizei (schweiz.; Behörden, die sich ausschließlich mit der Strafverfolgung befassen).
2. vom 1Gericht (1 a), mithilfe des 1Gerichts (1 a) [durch-, herbeigeführt]: ein -es Verfahren, Nachspiel; -e Untersuchungen, Entscheidungen; jmdn. g. verfolgen, belangen; gegen jmdn. g. vorgehen; dieser Sachverhalt ist g. nachprüfbar; jmdn. g. (durch Gerichtsbeschluss) für tot erkläre